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Verzinsung der Altersguthaben 2024
07.01.2025
Die Pensionskasse der Reformierte Landeskirche Aargau hat eine sehr gute Performance erzielt. Der Stiftungsrat hat basierend auf dem provisorischen Deckungsgrad per 30.11.2024 eine definitive Verzinsung der Altersguthaben von 3.75% für das Jahr 2024 beschlossen.
Im Vergleich zum BVG-Mindestzinssatz von 1.25% ist dies eine bessere Verzinsung von 2.5%.
Im Sinne einer vorsichtigen Verzinsungspolitik wurde der provisorische Zinssatz für 2025 auf 1.25% festgelegt (BVG-Mindestzinssatz). Dieser Zinssatz wird Ende 2025 vom Stiftungsrat überprüft und definitiv festgelegt.
Jahresergebnis 2023
22.05.2024
Der Stiftungsrat hat im Mai 2024 den revidierten Jahresabschluss 2023 genehmigt. Wir freuen uns, Ihnen das Jahresergebnis 2023 präsentieren zu dürfen.
Trotz der weltweit gesunkenen Inflation und Zinsen im Jahr 2023 konnten wir eine positive Entwicklung verzeichnen. Die Obligationen in der Schweiz sowie die abgesicherten Aktien im Ausland verzeichneten einen deutlichen Wertzuwachs. In diesem Umfeld erzielten wir eine Rendite auf dem Vermögen von 5.7%. Im Vergleich lag die Rendite für das Jahr 2023 – laut Schweizer Pensionskassenindizes – bei einer Grosszahl privater und öffentlich-rechtlicher Schweizer Pensionskassen bei 4.9% (UBS PK Performance-Index) bzw. 5.5% (Credit Suisse PK-Index).
Das positive Anlageergebnis hat die finanzielle Lage der Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau verbessert: Der Deckungsgrad stieg auf 117.3%, und die Wertschwankungsreserve konnte vollständig aufgebaut werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Jahresrechnung 2023.
Verzinsung der Altersguthaben 2023
21.12.2023
Die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau ermöglicht uns für das Jahr 2023 eine Zusatzverzinsung von 0.50% gutzuschreiben. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 1.00%. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das Altersguthaben per 31. Dezember 2023 mit 1.50% verzinst.
Die provisorische Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2024 wurde mit 1.25% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2024 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2024 wird durch den Stiftungsrat im Dezember 2024 festgelegt.
Im Weiteren hat der Stiftungsrat beschlossen, dass die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2024 auf bisheriger Höhe belassen werden. In Anbetracht der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven können keine weiteren freiwilligen Leistungen erbracht werden.
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