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Verzinsung für das Jahr 2022
16.01.2023
Der Stiftungsrat hat trotz negativer Entwicklung an den Finanzmärkten im Jahr 2022 (Performance von -12.6%) beschlossen, die Altersguthaben der per 31.12.2022 Versicherten mit 1.50% zu verzinsen. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 1.00%. Dies entspricht einer Höherverzinsung von 0.50%.
Im Geschäftsjahr 2023 werden die Altersguthaben unterjährig mit dem BVG-Mindestzinssatz von 1.00% verzinst. Ende 2023 wird, abhängig von der Deckungsgradentwicklung, über die definitive Verzinsung entschieden.
Im Weiteren wurde beschlossen, dass die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2023 auf bisheriger Höhe belassen werden. In Anbetracht der nicht mehr vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven können keine weiteren freiwilligen Leistungen erbracht werden.
Verzinsung für das Jahr 2021
23.12.2021
Die Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau weist per Ende November 2021 eine Performance von 7.4% und einen Deckungsgrad von 124% aus. Der Stiftungsrat hat deshalb an der Sitzung vom 14. Dezember 2021 beschlossen, die Altersguthaben der per Ende 2021 in der Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau versicherten Personen mit 3.0% zu verzinsen. Gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz 2021 von 1.0% entspricht dies einer Höherverzinsung von 2.0%.
Die provisorische Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2022 beträgt 1.0% (BVG-Mindestzinssatz). Der definitive Zins für das Jahr 2022 wird im kommenden Dezember vom Stiftungsrat wiederum festgelegt.
Der Stiftungsrat und die Mitarbeitenden der Geschäftsführung und Verwaltung wünschen allen Versicherten und Rentenbezügern alles Gute für das neue Jahr und bedanken sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Die Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau weist per Ende November 2021 eine Performance von 7.4% und einen Deckungsgrad von 124% aus. Der Stiftungsrat hat deshalb an der Sitzung vom 14. Dezember 2021 beschlossen, die Altersguthaben der per Ende 2021 in der Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau versicherten Personen mit 3.0% zu verzinsen. Gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz 2021 von 1.0% entspricht dies einer Höherverzinsung von 2.0%.
Die provisorische Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2022 beträgt 1.0% (BVG-Mindestzinssatz). Der definitive Zins für das Jahr 2022 wird im kommenden Dezember vom Stiftungsrat wiederum festgelegt.
Der Stiftungsrat und die Mitarbeitenden der Geschäftsführung und Verwaltung wünschen allen Versicherten und Rentenbezügern alles Gute für das neue Jahr und bedanken sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.
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