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Verzinsung der Altersguthaben 2023

21.12.2023

Die gute und stabile finanzielle Situation der Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau ermöglicht uns für das Jahr 2023 eine Zusatzverzinsung von 0.50% gutzuschreiben. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 1.00%. Aktiven Versicherten, die nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres ausgetreten oder pensioniert worden sind, wird das Altersguthaben per 31. Dezember 2023 mit 1.50% verzinst.

Die provisorische Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2024 wurde mit 1.25% festgelegt. Dies entspricht dem vom Bundesrat für das Jahr 2024 festgelegten Mindestzinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben. Der definitive Zins für das Jahr 2024 wird durch den Stiftungsrat im Dezember 2024 festgelegt.

Im Weiteren hat der Stiftungsrat beschlossen, dass die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2024 auf bisheriger Höhe belassen werden. In Anbetracht der nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven können keine weiteren freiwilligen Leistungen erbracht werden.

Rendite, Wertschwankungsreserve und Deckungsgrad

31.05.2023

Der Stiftungsrat hat im Mai 2023 den revidierten Jahresabschluss 2022 genehmigt. Gerne möchten wir Sie über das Jahresergebnis 2022 informieren. 


Im vergangenen Jahr standen die Anlagemärkte vor mehreren aussergewöhnlichen Herausforderungen. Die Pandemiephase, welche die Märkte über eine lange Zeit bis zum Ende des ersten Quartals 2022 stark beschäftigt hatte, trat in den Hintergrund und wurde durch den Krieg in der Ukraine abgelöst. Dies führte zu einem Anstieg der Inflation aber auch der Marktzinsen (Zinswende). Dies veranlasste die Notenbanken, die Geldpolitik zu straffen, was über alle Anlageklassen zu markanten Kursverlusten führte. Auch die Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau litt unter dieser Krise und erwirtschaftete eine negative Anlagerendite von -12.9%. Dies führte dazu, dass die freien Mittel und ein Teil der Wertschwankungsreserven aufgebraucht wurden.

Die Pensionskassen haben einen langfristigen Anlagehorizont, müssen aber gleichzeitig jederzeit Kapital für die Auszahlungen der Leistungen bereithalten. Der Deckungsgrad ist von 124.9% Ende 2021 auf 111.2% per 31.12.2022 gesunken. Dank der bisherigen vorsichtigen und stetigen Politik des Stiftungsrats verfügt die Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau aber weiterhin über genügend Reserven und eine stabile finanzielle Lage.


Weitere Informationen finden Sie in der Jahresrechnung 2022.

Verzinsung für das Jahr 2022

16.01.2023

Der Stiftungsrat hat trotz negativer Entwicklung an den Finanzmärkten im Jahr 2022 (Performance von -12.6%) beschlossen, die Altersguthaben der per 31.12.2022 Versicherten mit 1.50% zu verzinsen. Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 1.00%. Dies entspricht einer Höherverzinsung von 0.50%.


Im Geschäftsjahr 2023 werden die Altersguthaben unterjährig mit dem BVG-Mindestzinssatz von 1.00% verzinst. Ende 2023 wird, abhängig von der Deckungsgradentwicklung, über die definitive Verzinsung entschieden.


Im Weiteren wurde beschlossen, dass die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten per 1. Januar 2023 auf bisheriger Höhe belassen werden. In Anbetracht der nicht mehr vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven können keine weiteren freiwilligen Leistungen erbracht werden.

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